Die Profi-Kolumne Prof. Dr. Jutta Rump, Professorin der Fachhochschule Ludwigshafen

Prof. Dr. Jutta Rump schreibt exklusiv für message!

 

Beschäftigungsfähigkeit – auch ein Thema für Studierende

 

Von Prof. Dr. Jutta Rump

Professorin FH Ludwigshafen

 

Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Sie ist gekennzeichnet durch:
• die Bedeutungszunahme des Faktors Kompetenz und qualifizierte Human Resources,
• die explosionsartige Vermehrung von Wissen und die Verringerung der Halbwertzeit von Wissen,
• die Implementierung wissensintensiver Technologien,
• die zunehmende Internationalisierung und Globalisierung,
• die Tertiarisierung der sektoralen Entwicklung,
• die Schrumpfung und Vergreisung der Gesellschaft sowie
• der gesellschaftliche Wertewandel.


Diese technologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen tragen dazu bei, dass Unternehmen und deren Beschäftigte mit einer stark ansteigenden Veränderungsgeschwindigkeit und Unsicherheit sowie zunehmender Komplexität konfrontiert werden. Für den Einzelnen ist dies mit der Notwendigkeit verbunden, den eigenen Arbeits- und Lebensrhythmus immer wieder neu zu definieren und den eigenen Qualifikationsstand permanent mit den Anforderungen zu vergleichen und anpassen zu müssen. Darüber hinaus bewirkt die Instabilität der Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche, dass immer mehr Menschen im Laufe ihres Berufslebens unterschiedliche Tätigkeiten ausüben müssen. Daraus resultiert, dass der Erhalt der Qualifikation beziehungsweise die Anpassung des Kompetenzstandes mehr Gewicht eingeräumt werden sollte als dem Streben nach Arbeitsplatzsicherheit.

Verantwortung für sich selbst und die berufliche Entwicklung wird zur Schlüsselqualifikation und Kernkompetenz. Für Unternehmen bedeuten die Entwicklungen einen kontinuierlichen Wandlungsprozess sowie einen steigenden Wettbewerb um die Wissens- und Kompetenzträger. Zudem ist davon auszugehen, dass kollektive Lösungen nicht länger sinnvoll sind. Was sich für einen produzierenden Betrieb als richtig erweist, muss nicht als Vorbild für ein Dienstleistungsunternehmen oder für einen anderen produzierenden Betrieb dienen. Der Umgang mit Vielfalt und Komplexität bedingt, immer mehr zu differenzieren. Zunehmende Komplexität und die damit verbundene Differenzierung erfordern permanente Innovationskraft, die in unmittelbarem Zusammenhang zu Wissen und Kompetenz der Mitarbeiter steht. Darüber hinaus erweist sich die alt-bewährte Strategie, auf Veränderungen mit der Optimierung von Strukturen und Prozessen zu reagieren, als nicht unproblematisch. Das Ausschöpfen von Potenzialen erfordert mehr und mehr einen hohen Einsatz und Aufwand.

Die berufliche und akademische Ausbildung ist mit der Herausforderung konfrontiert, eine lebensphasenorientierte Qualifizierung anzubieten. Das bisherige Ziel der „abgeschlossenen“ Berufsausbildung ist aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt und auf den Märkten fatal. Lernen wird zu einem Kontinuum, dem lebenslangen Lernen, das sich auch in der Hochschule wiederfinden muss. Darüber hinaus bedarf es einer Kooperation zwischen einerseits der Hochschule und/oder dem Ausbildungsträger sowie andererseits den Arbeitgebern, um die Kompetenzanforderungen bereits frühzeitig im Curriculum zu berücksichtigen.

Die Anforderungen an Kompetenzen lassen sich mit dem Begriff der „Beschäftigungsfähigkeit“ beschreiben. Was ist nun „Beschäftigungsfähigkeit“? Die Beschäftigungsfähigkeit zeigt sich in der Fähigkeit, fachliche, soziale und methodische Kompetenzen unter sich wandelnden Rahmenbedingungen zielgerichtet und eigenverantwortlich anzupassen und einzusetzen, um eine Beschäftigung zu erlangen oder zu erhalten. Damit wird deutlich, dass die Beschäftigungsfähigkeit auch Einstellungen und Mentalitäten tangiert. Beschäftigungsfähigkeit wird häufig auch synonym mit Employability sowie Arbeitsmarktfähigkeit, Berufsbefähigung und Arbeitsmarktfitness verwendet.

Grundsätzlich können zur Förderung von Beschäftigungsfähigkeit drei Anknüpfungspunkte identifiziert werden:
- Die gesellschaftliche und bildungspolitische Ebene.
- Die betriebliche Ebene.
- Die individuelle Ebene.

Im Folgenden soll die gesellschafts- und bildungspolitische Ebene, und hier das Beispiel der Hochschule, im Fokus stehen. Es liegt auf der Hand, dass Beschäftigungsfähigkeit mit ihrem starken Bezug zu sozialen und methodischen Denk- und Handlungsmustern, Werten und Einstellungen sich nicht von heute auf morgen entwickeln lässt. In der Folge muss sich Beschäftigungsfähigkeit und deren Förderung bereits in der Lehr- und Lernarchitektur von Studiengängen widerspiegeln. Die Studienreform mit der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengängen bietet Chancen für eine Ausrichtung des Studienprofils. Die vielfältigen Kernkompetenzen von Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln, ist an bestimmte Anforderungen geknüpft.

Dazu gehören
- die Anwendungsorientierung der Studieninhalte,
- in das Studium integrierte Praktika beziehungsweise in das Studium integrierte Berufsphasen,
- die Kooperation mit der Wirtschaft bei der Erarbeitung beziehungsweise Anpassung von Studienplänen,
- die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern der Region,
- die Berücksichtigung der Kernkompetenzen der Beschäftigungsfähigkeit als Querschnittsfunktion, aber auch als separate Lernfelder,
- das Angebot eines Studium Generale,
- die Förderung von sozialem Engagement (zum Beispiel durch ein Sozialpunktesystem),
- die Qualitätssicherung - auch durch externe Begutachtung,
- Studienergänzungsprogramme zur Weiterbildung (im Sinne des Lebenslangen Lernens sowie unter Berücksichtigung der Lebensphasenorientierung),
- Möglichkeiten für Studierende zum Auslandsaufenthalt (als Praktikum und/oder als Studienaufenthalt),
- die hochschulübergreifende Kombinierbarkeit von Modulen.

Diese Anforderungen, die an die Hochschule und an die Studiengänge gestellt werden, haben ein Pendant auf Seiten des Studierenden. Ein solcher Anspruch resultiert aus der Grundannahme, die dem Konzept der Beschäftigungsfähigkeit zugrunde liegt: Es gehört zu den Aufgaben von Schule und Hochschule sowie von Unternehmen als Ausbildungsbetrieb und als Arbeitgeber Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln und zu erhalten. Ein großer Teil der Verantwortung obliegt jedoch dem Einzelnen selbst.

Der Studierende und Absolvent kann zeigen, dass er Beschäftigungsfähigkeit im Fokus hat, indem er
- Praktika beziehungsweise. Erfahrungen und Kompetenzen aus der beruflichen Praxis vorweisen kann,
- breites Interesse über das spezifische Fachwissen hinaus (Studium Generale) hat,
- ein Bewusstsein um die Bedeutung der überfachlichen Kompetenzen ausbildet,
- an einem Auslandsaufenthalt interessiert ist beziehungsweise einen solchen absolviert hat,
- soziales Engagement nachweisen kann.(jr)

   
   

Über die Autorin:

Prof. Dr. Jutta Rump ist Professorin für Internationales Personalmanagement und Organisationsentwicklung an der Fachhochschule Ludwigshafen. Sie leitet das Institut für Beschäftigung und Employability der Fachhochschule Ludwigshafen. Jutta Rump ist Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins „Wege zur Selbst GmbH“ und ist Mitglied des Kernteams des Projektes und der Kampagne "in eigener Sache". Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind derzeit die Zukunft der Erwerbsarbeit, Employability und Employability Management, Personalpolitik im Zuge des demografischen Wandels, E-Mobility sowie Work-Life-Balance.